2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 9‘600.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 07.01.2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt.