aus, dass die derzeitige Behandlung angesichts der Schwere der Störung unzureichend sei. Auch wenn die Bezugspersonen im F.________ sehr engagiert seien, müsse festgehalten werden, dass dieses Heim nicht für die Behandlung von schwer psychisch kranken Personen konzipiert sei. Es sei zu befürchten, dass eine Zustandsverschlechterung nicht rechtzeitig wahrgenommen werde, der Beschwerdeführer sich den indizierten Behandlungen entziehen bzw. nicht zuverlässig an Absprachen halten würde. Auch wenn die neu behandelnde Psychiaterin Dr. med. E.________ sehr engagiert sei, müsse darauf hingewiesen werden, dass sie in einer Einzelpraxis tätig sei, mit entsprechenden Ferienabwesenheiten.