Seit diesem Vorfall falle der Beschwerdeführer häufiger durch passiv-aggressives Verhalten auf. Abschliessend wird festgehalten, dass die Situation schwierig sei. Die Institution sei nur bedingt für Menschen mit schizophrenen Störungen geeignet. Es sei problematisch, dass der Beschwerdeführer derzeit (ausser den hausärztlich verordneten Medikamenten) keine psychiatrische Behandlung habe (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 203). Gemäss Dr. med. G.________ sei es sehr wahrscheinlich, dass die Störungen durch psychotrope Substanzen (auch) in Zusammenhang mit Selbstmedikationsversuchen stehen würden.