_, kann dem Gutachten entnommen werden, dass der Beschwerdeführer Alkohol trinke und wahrscheinlich täglich Cannabis rauche. Eines Abends sei er sehr unruhig im Gang hin- und hergelaufen und sei dann an einen dort stehenden Mitbewohner von hinten herangetreten. Er habe diesen vier Mal geohrfeigt, bis eine Mitarbeiterin habe dazwischen gehen können. Er sei zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert gewesen und habe einen völlig starren Blick gehabt, habe dann auch durch die Mitarbeiterin «hindurchgeschaut» und diese gar nicht wahrgenommen. Offensichtlich sei er psychotisch gewesen. Seit diesem Vorfall falle der Beschwerdeführer häufiger durch passiv-aggressives Verhalten auf.