Damit vermag dieser Bericht keine Antworten auf die vorliegende Frage der Aussichtslosigkeit einer ambulanten Behandlung zu liefern. Ähnlich gestaltet sich die Situation bezüglich des Berichts von Dr. med. E.________ vom 19. März 2019. Zwar ist diesem Bericht zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer regelmässig zu den Terminen erschienen sei. Festzuhalten ist aber, dass bis zu diesem Bericht lediglich sechs Termine stattgefunden haben, wo-