__ um die Hausärztin des Beschwerdeführers handelt. Ihrem Bericht ist zu entnehmen, dass sie den Beschwerdeführer seit 2012 meistens aufgrund banaler Infekte oder Unpässlichkeiten (wie z.B. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen o.a.) ca. zwei bis drei Mal pro Jahr sehe. Die psychiatrischen Diagnosen der paranoiden Schizophrenie sowie psychische oder Verhaltensstörungen seien nie Thema einer Konsultation gewesen (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 59). Damit vermag dieser Bericht keine Antworten auf die vorliegende Frage der Aussichtslosigkeit einer ambulanten Behandlung zu liefern.