Dies funktioniere seit bald einem Jahr sehr gut. Zwecks Optimierung seines Gesundheitszustandes gehe der Beschwerdeführer zudem (freiwillig) in eine regelmässige Gesprächstherapie bei Dr. med. E.________. Im Übrigen werde auf den Bericht der Hausärztin, Dr. med. C.________, vom 16. Januar 2019 verwiesen (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 9). In seiner Replik führte der Beschwerdeführer in Bezug auf den Bericht von Dr. med. E.________ vom 19. März 2019 aus, dass sich dieser nicht nur zu seinem aktuellen Zustand und seiner Lebenssituation äussere, sondern auch den Hinweis enthalte, dass Dr. med.