14.5 Der Verteidiger führt in seiner Beschwerde vom 24. Januar 2019 einleitend aus, dass der Beschwerdeführer seit März 2018 (wie vom P.________ empfohlen) im Heim F.________ (betreutes Wohnen) in .________ wohne, wo er gewisse Arbeiten (z.B. im Wald) verrichte. Nach dem Austritt aus dem P.________ sei er zunächst bei Dr. med. D.________, O.________, in psychiatrischer Behandlung gewesen, wobei diese Behandlung in einer medikamentengestützten Gesprächstherapie bestanden habe.