__ beziehen können. Die Finanzierung dieser Wohnung sei geregelt und für eine Wohnbegleitung sei gesorgt worden. Dem Protokoll kann weiter entnommen werden, dass der Beschwerdeführer aktuell über keine Tagesstruktur verfüge, er werde aber bei der U.________ im Wald arbeiten können. Die U.________ habe sodann gemeldet, dass der Beschwerdeführer nicht zur Arbeit erschienen sei, wobei der Beschwerdeführer davon ausgegangen sei, er werde erst später mit der Arbeit anfangen. Auch den vereinbarten Therapietermin habe der Beschwerdeführer nicht wahrgenommen (vgl. amtliche Akten BVD, pag.