_ angemeldet worden (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 323). Anlässlich eines am 27. Juli 2017 stattgefundenen Gesprächs zwischen dem Beschwerdeführer, der Bewährungshilfe und dem Therapeuten hätten alle Beteiligten den Eindruck gehabt, dass die Situation aufgrund der finanziellen Unterstützung durch den Sozialdienst und die Wohnung der U.________ wieder stabiler werde. Der Beschwerdeführer habe bekräftigt, die Therapietermine wieder wahrnehmen zu wollen (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 324). Gemäss Protokoll dieses Gesprächs habe der Beschwerdeführer am 29. Juli 2017 eine Wohnung bei der U.________ beziehen können.