Diese Situation währte dagegen nur kurz. In derselben E-Mail, in welcher über die veränderten Wohn- und Beziehungsverhältnisse berichtet wurde, wurde gleichzeitig auch ausgeführt, dass aktuell jede Woche ein Treffen zwischen der Bewährungshelferin und dem Beschwerdeführer stattfinde, um diesen in der Umorientierung zu unterstützen. Parallel zu der Anmeldung beim RAV und der Stellensuche sei die Anmeldung beim Sozialdienst T.________ eingeleitet worden, damit der Beschwerdeführer rasch möglichst wieder finanziell versorgt werde. Zusätzlich sei er für eine Wohnung mit Begleitung bei der U.________ angemeldet worden (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 323).