Einer E-Mail der Bewährungshelferin vom 10. Juli 2017 kann entnommen werden, dass sich das Verhältnis zur Mutter, welches aber bereits seit langem instabil sei, massiv verschlechtert habe. Somit habe sich die Wohnsituation des Beschwerdeführers drastisch verändert. Die Mutter habe ihn auf die Strasse gestellt und ihm jegliche finanzielle Unterstützung verweigert (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 323). Diese Situation währte dagegen nur kurz.