15 der Verteidiger geltend, dass sich die Situation primär in der zweiten Jahreshälfte 2017 zugespitzt habe, als der Gesuchsteller nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung keine Anschlusslösung mit Tagesstruktur habe finden können (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 392). Es trifft zu, dass sich die Situation des Beschwerdeführers kurzfristig zuspitzte. Einer E-Mail der Bewährungshelferin vom 10. Juli 2017 kann entnommen werden, dass sich das Verhältnis zur Mutter, welches aber bereits seit langem instabil sei, massiv verschlechtert habe.