haben ergeben, dass er einen Herrn K.________ nicht kenne und er schon lange in S.________ als Psychiater tätig sei (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 290). Auch die Termine bei der Bewährungshelferin hat der Beschwerdeführer nur unregelmässig wahrgenommen. Sie schilderte in einer E-Mail vom 21. Juni 2017, dass der Beschwerdeführer den Termin vom 14. Juni 2017 nicht wahrgenommen habe. Das letzte Mal sei er am 10. Mai 2017 bei ihr gewesen. Seit Januar 2017 habe er jeden zweiten Termin bei ihr nicht mehr wahrgenommen und habe sich auch nicht von sich aus wieder gemeldet.