Wie die POM zutreffend ausführte, legte der Beschwerdeführer von Beginn der ambulanten Massnahme an bzw. schon vor deren Invollzugsetzung ein massnahmefeindliches Verhalten an den Tag (vgl. amtliche Akten POM, pag. 36). Bereits mit Gutachten vom 21. September 2015 diagnostizierte Dr. med. I.________ beim Beschwerdeführer neben dissozialen Persönlichkeitsanteilen im Sinne einer Persönlichkeitsakzentuierung eine paranoide Schizophrenie. Diese sei erstmals im Jahr 2012 im Rahmen einer halbjährigen Betreuung in der Q.________ (Klinik) beschrieben und diagnostiziert worden (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 146; pag. 150).