Am 5. Juli 2019 reichte der Beschwerdeführer seine Schlussbemerkungen ein. Darin hielt dieser nochmals mit Nachdruck fest, dass der Beschwerdeführer nun schon seit geraumer Zeit bei Dr. med. E.________ in ambulanter Behandlung sei. Die wöchentlichen Sitzungstermine nehme der Beschwerdeführer wahr. Ebenso nehme er seine Medikamente stets – gar unter Aufsicht – ein. Im F.________ fühle er sich wohl.