Die POM reichte am 2. Mai 2019 ihre Duplik ein. Darin wies sie darauf hin, soweit der Beschwerdeführer mit dem in seiner Replik beigelegten Therapiebericht vom 19. März 2019 eine stabile und günstige Entwicklung und damit die Nichtaussichtslosigkeit einer ambulanten Massnahme belegen wolle, er im Berichtszeitpunkt seit gerade einmal zwei Monaten und sechs Terminen bei Dr. med. E.________ in Behandlung gewesen sei. Angesichts seiner Vorgeschichte und der nachstehenden Fragestellungen könne aus diesem Therapiebericht keinenfalls auf eine wesentliche und dauerhaft positive Veränderung der Situation des Beschwerdeführers und