9 P.________, Dr. H.________, geführtes Gespräch, müsse davon ausgegangen werden, dass die Ursache für die dokumentierte Verschlechterung seiner Situation primär in einer unbehandelt gebliebenen Erkrankung des Beschwerdeführers zu finden sei. Durch eine vorübergehende stationäre Behandlung des Beschwerdeführers im P.________ habe dieses «Grundproblem» erfolgreich angegangen werden können, womit die Fortsetzung der ambulanten Behandlung keineswegs als aussichtslos bezeichnet werden könne (vgl. amtliche Akten BVD, pag.