13. 13.1 Vorausgesetzt, die erste Phase der Eintretensprüfung fällt positiv aus, wird als zweites zu prüfen sein, ob einer der Wiederaufnahmegründe nach Art. 56 VRPG vorliegt. 13.2 Der Beschwerdeführer führte in seinem Wiedererwägungsgesuch vom 16. Februar 2018 gestützt auf die Unterlagen aus, dass sich die Situation primär in der zweiten Jahreshälfte zugespitzt habe, als der Beschwerdeführer nach dem (erfolgreichen) Abschluss seiner Ausbildung als Metallbaupraktiker keine Anschlusslösung (mit Tagesstruktur) gefunden habe. Gestützt auf das Gutachten des P.__