8 unternehmen und das Verfahren bereits in dieser Phase mit einem Nichteintretensentscheid abschliessen (MÜLLER, a.a.O., S. 127 f.). 12.2 Die BVD traten mit Verfügung vom 22. März 2018 auf das Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers vom 16. Februar 2018 nicht ein. Zur Begründung kann dieser Verfügung entnommen werden, dass der Beschwerdeführer durch die Aufhebung der Massnahme von einem Eingriff in seine Freiheitsrechte befreit sei.