__ fortzuführen (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 389 f.). Der Beschwerdeführer begründete sein Wiedererwägungsgesuch insbesondere damit, dass die Ursache für die dokumentierte Verschlechterung der Situation des Beschwerdeführers primär in einer unbehandelt gebliebenen Erkrankung des Beschwerdeführers zu finden sei. Durch eine vorübergehende stationäre Behandlung des Beschwerdeführers im P.________ habe dieses Grundproblem nun erfolgreich angegangen werden können, womit die Fortsetzung der ambulanten Behandlung keineswegs als aussichtslos bezeichnet werden könne (vgl. amtliche Akten BVD, pag.