Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in zwei Prüfschritte: einen verfahrensrechtlichen und einen materiellrechtlichen (MÜLLER, a.a.O., S. 123 f.). 11.2 Im vorliegenden Verfahren hoben die BVD mit Verfügung vom 4. Dezember 2017 die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 angeordnete ambulante therapeutische Behandlung nach Art. 63 StGB wegen aussichtsloser Fortführung auf. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft.