Das kann nicht verlangt werden. Sollte sich der neue Entscheid auf Rechtsnormen stützen, mit deren Anwendung die Parteien nicht rechnen mussten, ist ihnen die Gelegenheit zu geben, sich vorgängig dazu zu äussern. Dem Beschwerdeführer wurde das rechtliche Gehör vor der Substitution der Motive aktenkundig nicht gewährt. Zu prüfen ist, ob der Verfahrensmangel im kantonal letztinstanzlichen Verfahren geheilt werden kann.