Die sogenannte Substitution der Motive ist zulässig. Besondere Gründe für einen kassatorischen Entscheid der POM, die sich daraus ergeben könnten, dass die BVD auf eine Eingabe fälschlicherweise nicht eingetreten ist, liegen damit gerade nicht vor. 9.6 Dem Beschwerdeführer ist beizupflichten, dass er nicht ohne weiteres damit rechnen musste, dass die POM ihren Entscheid auf die substituierte Begründung der zweifellosen Unrichtigkeit der ursprünglichen Verfügung stützen würde.