6 (sog. Substitution der Motive; MERKLI/AESCHLIMANN/HERZOG, a.a.O., N. 12 zu Art. 72 VRPG). Die Rechtsanwendung von Amtes wegen erlaubt nicht, über den Streitgegenstand hinweg den gesetzlichen Zustand herstellen oder wiederherstellen zu wollen. Die POM erwog im Beschwerdeverfahren, eine im Ergebnis richtige, aber falsch begründete Verfügung der BVD sei aus anderen Überlegungen haltbar. Sie schützte die angefochtene Verfügung mit der von ihr als richtig erachteten Begründung. Die sogenannte Substitution der Motive ist zulässig.