O., S. 148 und S. 150). 9.2 Der Beschwerdeführer verlangt vorliegend mit Beschwerde vom 24. Januar 2019 die Aufhebung des Entscheids der POM vom 20. Dezember 2018 und die Rückweisung der Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die BVD, eventualiter an die Vorinstanz (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 3). Der Beschwerdeführer rügt, dass die Vorinstanz über den Streitgegenstand hinausgegangen sei, indem sie die (zwar ebenfalls formelle – aber hier gar nicht zu diskutierende) Frage geprüft habe, ob genügend Rückkommensgründe bestanden hätten.