SK 19 39, pag. 253 f.). Der Beschwerdeführer reichte am 5. Juli 2019 seine Ergänzungen ein (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 291 f.). Die andern Parteien haben sich nicht vernehmen lassen. 5.11 Der Schriftenwechsel wurde mit Verfügung vom 12. Juli 2019 als abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 299 f.). II. Formelles