5. 5.1 Dagegen erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 24. Januar 2019 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 19 39, pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid 2018.POM.272 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (Vorinstanz) vom 20. Dezember 2018 sei aufzuheben und die Angelegenheit sei zur erneuten Beurteilung an die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzugs des Kantons Bern, eventualiter an die Vorinstanz, zurückzuweisen;