3. 3.1 Am 16. Februar 2018 stellte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei den BVD ein Wiedererwägungsgesuch betreffend deren Verfügung vom 4. Dezember 2017. Er beantragte, auf diese Verfügung sei zurückzukommen und die ambulante Behandlung sowie die gerichtlich ausgesprochene Bewährungshilfe seien nach dem Austritt des Gesuchstellers aus dem P.________ fortzuführen (vgl. amtliche Akten BVD pag. 389 ff.). 3.2 Mit Verfügung vom 13. März 2018 sistierte das Regionalgericht Bern-Mittelland das bei ihnen hängige Verfahren bis zum Entscheid der BVD über das Wiedererwägungsgesuch (vgl. amtliche Akten BVD pag. 418 f.).