untergebracht worden war (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 372 f.). Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. 2. Am 19. Januar 2018 beantragten die BVD dem Regionalgericht Bern-Mittelland, die zugunsten der mit Urteil vom 4. Mai 2016 angeordneten ambulanten therapeutischen Behandlung aufgeschobene Freiheitsstrafe sei zu vollziehen. Eventualiter sei die ambulante Behandlung in eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB umzuwandeln (vgl. amtliche Akten BVD pag. 380 ff.).