I. Prozessgeschichte 1. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2017 hoben die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Mai 2016 angeordnete ambulante therapeutische Behandlung nach Art. 63 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) wegen aussichtsloser Fortführung auf. In ihrer Verfügung stellten sie weiter fest, dass A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) auf ärztliche Anordnung am 7. November 2018 fürsorgerisch im P.________ untergebracht worden war (vgl. amtliche Akten BVD, pag.