1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Davon sind 11 Monate zu vollziehen. Für die Teilstrafe von 23 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 364 Tagen wird vollumfänglich auf die Strafe angerechnet. 61 2. Zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21'981.45.