1. A.________ schuldig erklärt wurde der Tätlichkeiten, mehrfach begangen 1.1. anfangs Juli 2018 in E.________(Ort) z.N.v. C.________; 1.2. am 4. August 2018 in E.________(Ort) z.N.v. C.________. 2. A.________ in Anwendung der Art. 106 und Art. 126 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b StGB zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 verurteilt wurde, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 10 Tage. 3. weiter verfügt wurde, das beschlagnahmte Mobiltelefon htc, desire 10 lifestyle (weiss), A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückzugeben. II. A.________ wird schuldig erklärt