27. Entschädigungen 27.1 Rechtsanwältin B.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wird gestützt auf die Honorarnote vom 25. Mai 2019 (pag. 470) auf CHF 14'557.85 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend