Ihr Peiniger habe in derselben Wohnung gelebt, er, der ursprünglich ihr einziger und nächster Vertrauter gewesen sei. Ihre Familie habe sich von ihr abgewendet. Am 4. August 2018 habe sie sich zur Wehr gesetzt. Sie sei zu den Nachbarn geflüchtet, damit sei das Verfahren ins Rollen gebracht worden. Durch diese Erfahrung habe sie das Vertrauen in das Leben und andere Menschen verloren. Sie würde professionelle Hilfe brauchen, sprachbedingt könne diesem Bedürfnis aber nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Insgesamt sei eine Genugtuung 18'000.00 zzgl. Zins von 5 % seit 2. Juni 2018 angemessen.