vgl. zur Gerichtsnotorietät: Urteil des Bundesgerichts 6B_582/2017 vom 19. Juni 2018 E. 2.1.2) beschreibt in der Kurzzusammenfassung zum Thema Sicherheitslage, dass es in einigen Städten in jüngerer Vergangenheit zu Verbesserungen gekommen sei, was mehrheitlich auch für G.________(Stadt) gelte. Wie die Lage im Detail ist und was dies genau bedeutet, bleibt offen, wobei der Report bereits vor mehr als 3 Jahren erstellt wurde.