Mit Urteil SK 19 243 vom 23. Oktober 2019 sprach das Obergericht des Kantons Bern gegenüber einem somalischen Staatsangehörigen die Landesverweisung aus. Zum Vollzug der Landesverweisung erwog es mit Verweis auf eine offensichtlich kürzlich erfolgte zwangsweise Abschiebung nach Somalia, es sei keineswegs gesichert, dass eine solche Abschiebung in naher Zukunft nicht stattfinden könnte (vgl. dazu im Internet: https://beobachtungsstelle.ch/news/erste-