Andernfalls bräuchten die Strafbehörden – insbesondere auch die unteren Instanzen – Experten oder gar eigene Einrichtungen, die sich mit der Lage in Kriegsländern vertieft auseinandersetzten (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 243 vom 23. Oktober 2019 E. 16.2.3). Mit Urteil SK 19 243 vom 23. Oktober 2019 sprach das Obergericht des Kantons Bern gegenüber einem somalischen Staatsangehörigen die Landesverweisung aus.