Asylgesuch wurde abgewiesen und er aus der Schweiz weggewiesen (pag. 234). Vorläufig aufgenommen wurde der Beschuldigte aufgrund der Unzumutbarkeit des Vollzugs. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit rund 12 Jahren in der Schweiz. Seit dem negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid weiss er jedoch, dass er die Schweiz sobald zumutbar zu verlassen hat (pag. 234). 20.2.6 Gesundheitszustand Gesundheitlich gehe es ihm sehr gut (pag. 736 Z. 27). Dem Leumundsbericht vom 1. September 2020 zufolge hat der Beschuldigte weder je an einer schweren Krankheit gelitten noch einen Unfall gehabt (pag. 689).