234, 692). Ihm steht ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 1'700.00 zur Verfügung. CHF 150.00 leistet er als Unterhaltsbeitrag an seine in Somalia lebenden vier Kinder (pag. 692). Vermögen oder finanzielle Reserven hat er keine. Seine Schulden sind gering (pag. 689). Mit seiner Arbeit nimmt der Beschuldigte in begrenztem Umfang am regulären Wirtschaftsleben teil. Ob dies jedoch als dauerhafte und nachhaltige wirtschaftliche Integration bezeichnet werden kann, bleibt allgemein wie auch aufgrund der gegenwärtigen pandemiebedingten Lage fraglich.