52 Die Schule besuchte er in Somalia. Er ist in G.________(Stadt) aufgewachsen. Einen Berufsabschluss absolvierte er weder in der Schweiz noch in Somalia. Arbeitserfahrung habe er in seinem Heimatstaat jedoch bereits während der Schulzeit als Kellner im Familienrestaurant sowie auch in einem Bauunternehmen sammeln können (pag. 688). Er will in Somalia immer gearbeitet haben (pag. 234). Die Aussagen zu seinen familiären Verhältnissen enthalten Widersprüche. Alles in allem befindet sich der familiäre Kern des Beschuldigten nicht in der Schweiz.