Die teils grosse räumliche Distanz scheint das Näheverhältnis nicht oder begrenzt zu tangieren, die Kontakte werden über die Landesgrenzen hinaus gepflegt (pag. 195 ff.). Während aus dem Bericht der Migrationsdienste des Kantons Bern vom 28. Dezember 2018 hervorgeht, dass der Beschuldigte und seine drei Kinder allesamt in der Schweiz leben würden, gab er oberinstanzlich zu Protokoll, er habe vier Kinder in Somalia im Alter von 18 und 7 Jahren (pag. 738 Z. 5 f.). Auch im Leumundsbericht sind vier in Somalia lebende Kinder genannt (pag. 689). Diesen Kindern leistet er monatlich Unterhalt (pag. 692).