Wie dem Chatverlauf der Familie bzw. Verwandten des Beschuldigten zu entnehmen ist, lebt seine Familie über weite Teile der Welt verstreut, wobei eine Schwester des Beschuldigten in R.________(Ort) wohnt. Die Gespräche im Familienchat wirken vertraut, es werden persönliche Themen diskutiert. Die teils grosse räumliche Distanz scheint das Näheverhältnis nicht oder begrenzt zu tangieren, die Kontakte werden über die Landesgrenzen hinaus gepflegt (pag.