Arbeitsfreie Tage verbringe er mit seiner Frau (pag. 737 Z. 7) oder zuhause, wobei er viel mit seinen Kindern in Somalia telefoniere. Er ruhe sich in der Freizeit aber auch einfach aus (pag. 689). Der Beschuldigte ist nach wie vor in somalischen Kreisen stark vernetzt und verkehrt primär in diesen. Insgesamt gilt der Beschuldigte als schlecht integriert. Die Kammer bezweifelt, dass er mit den hiesigen Strukturen tatsächlich vertraut ist, zumal er insbesondere keinerlei Effort zur sozialen und sprachlichen Integration zeigt.