50 19. Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB Der Beschuldigte stammt aus Somalia und gilt in der Schweiz als vorläufig aufgenommen (Aufenthaltsstatus F bis 26. Februar 2021, pag. 691). Er wird wegen mehrfacher Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB) schuldig erklärt. Das Erfordernis der Katalogtat ist damit erfüllt (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB), was grundsätzlich die obligatorische Landesverweisung zur Folge hat.