Davon sind 11 Monate zu vollziehen. Für die Teilstrafe von 23 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 364 Tagen wird vollumfänglich auf die Strafe angerechnet. Die sexuelle Nötigung ihrerseits wird mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00 unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre bestraft. V. Landesverweisung