Die Bemessung richtet sich nach der Rückfallgefahr. Insgesamt erscheint der Kammer eine minimale Probezeit von 2 Jahren als der konkreten Rückfallgefahr des besagten Ersttäters angemessen. 16.4 Haftanrechnung Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 364 Tagen wird vollumfänglich auf die Strafe angerechnet (Art. 51 StGB). 16.5 Konkretes Strafmass für alle Delikte Für die fünf Vergewaltigungen erweist sich insgesamt eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten als angemessen. Davon sind 11 Monate zu vollziehen.