46 Damit liegt ein Kriterium mit einer sehr guten und eines mit einer schlechten Qualifikation vor. In dieser Situation erachtet die Kammer als angemessen, insgesamt 11 Monate der Freiheitsstrafe zu vollziehen. Für die Teilstrafe von 23 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben. 16.3 Probezeit Schiebt das Gericht den Vollzug einer Strafe ganz oder teilweise auf, so bestimmt es dem Verurteilten eine Probezeit von 2-5 Jahren (Art. 44 Abs. 1 StGB). Die Bemessung richtet sich nach der Rückfallgefahr.