Bei 34 Monaten Freiheitsstrafe können maximal 17 Monate und minimal 6 Monate Freiheitsstrafe unbedingt ausgesprochen werden. Das Verschulden ist als leicht zu qualifizieren. Demgegenüber ist die Prognose wegen der kulturell verankerten Einstellung in sexuellen Beziehungen lediglich als «nicht ungünstig» zu bezeichnen; die höheren Werte von günstiger oder gar sehr günstiger Prognose können beim Beschuldigten nicht verwendet werden.