Insgesamt ist dem Beschuldigten keine schlechte Prognose zu stellen. Es kann ihm daher der bedingte Vollzug der Geldstrafe gewährt werden. Um dem Verschulden des Beschuldigten angemessen Rechnung zu tragen, kann eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Verbindungsbusse im Sinne eines spürbaren Denkzettels verbunden werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_561/2019 vom 7. Oktober 2019 E. 2, m. H.). Vorliegend hat der Beschuldigte bereits 364 Tage in Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht. Von einem spürbaren Denkzettel in Form einer Verbindungsbusse wird deshalb abgesehen. 16.2.2 Teilbedingte Freiheitsstrafe